Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Schulen. Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, können Sie sich ab 5. Februar hier online anmelden. Im Anschluss müssen noch die notwendigen Unterlagen (Grundschulempfehlung u.a.) bei uns eingereicht werden.
Kontakt zur Schüleraufnahme:
| Grundschule | weiterführende Schularten | |
| Sara Billich | Raphael Senn | Susanne Dippert |
| Tel. +49 7621 940948-411 | Tel. +49 7621 940948-612 | Tel. +49 7621 940948-124 |
| E-Mail: | E-Mail: | E-Mail: |
Die Erstklässler müssen zunächst auf jeden Fall an der für sie zuständigen staatlichen Grundschule angemeldet werden! Erst mit einer schriftlichen Aufnahmebestätigung der Freien Evangelischen Schule kann das Kind dort offiziell umgemeldet werden.
Anmeldeschluss für die FES-Grundschule und die GrundschuleGemeinsam: 30.01.2026
Anmeldeschluss: 13.02.2026 (für Fünftklässler von extern)
Die Aufnahmeentscheidung fällt vor den Anmeldeterminen an den öffentlichen Schulen.
Anmeldeschluss: 05.02.2026 (für Fünftklässler intern, also Schüler, die bereits jetzt eine FES-Grundschule besuchen)
Hinweis: Hier finden Sie Informationen über unser GymnasiumGemeinsam.
Anmeldeschluss: 01.03.2026
Technisches Gymnasium, Profil Gestaltungs- und Medientechnik
Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil Soziales
In den meisten Fällen der so genannten "Quereinsteiger” kann über einen Schulplatz erst kurz vor den Sommerferien entschieden werden, da die Situation in den einzelnen Klassen abgewartet werden muss.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich:
Kein Abschluss ohne Anschluss
An unseren Bildungseinrichtungen können alle Schulabschlüsse des Landes Baden-Württemberg abgelegt werden. Es ist auch möglich, zwischen den Schularten zu wechseln - immer unter der Voraussetzung, dass freie Plätze vorhanden sind. Durch die Bildungsreform der aktuellen Landesregierung ändern sich einige Parameter. In dieser Tabelle finden Sie den aktuellen Stand, wie welche Abschlüsse bei uns erreicht werden können. Änderungen jederzeit vorbehalten.
Als staatlich anerkannte Schule erhalten wir staatliche Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg. Weil diese jedoch die anfallenden Kosten nicht decken, erheben wir ein sozialverträgliches und nach Einkommen gestaffeltes Schulgeld. Dieses liegt zwischen 21 € in der niedrigsten und ca. 400 € in der höchsten Stufe. Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen der Sorgeberechtigten zuzüglich weiterer Einnahmen wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen sowie Miet- oder Zinseinnahmen. Im Mittel liegt das Schulgeld bei etwa € 160 pro Monat. Mit der einkommensabhängigen Staffelung, die der Gesetzgeber vorschreibt, soll eine Chancengleichheit im Bildungssystem unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern gesichert werden.
Hier finden Sie die aktuellen Schulgeldtabellen für die einzelnen Schularten:
Grundschulen Realschulen Werkrealschule Gymnasium Berufliches Gymnasium