Was ist eine Privatschule?
Ersatzschule
"Mit der Genehmigung erhält die Schule das Recht, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht aufzunehmen", PSchG §4,2
Die Schüler werden nach den Bildungsstandards des Landes BW unterrichtet. Diese werden ergänzt durch das schuleigene Curriculum, in das u.a. die christlichen Werte und das Bekenntnis der Schule eingearbeitet sind. Für die Schüleraufnahme, die Versetzung und die Abschlüsse gelten dieselben Regelungen wie bei staatlichen Schulen.
Staatliche Anerkennung
Ersatzschulen, die auf Dauer die Gewähr dafür bieten, die staatlichen Anforderungen zu erfüllen, können staatlich anerkannt werden. Mit der staatlichen Anerkennung erhält die Schule das Recht nach den geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.
Freiräume
Private Schulen haben einen großen Freiraum, das Schulleben und den Unterricht entsprechend ihrer pädagogischen Zielsetzungen und Schwerpunkte zu gestalten.
Lehrer
Die Lehrer an Privatschulen haben die gleiche Ausbildung wie Lehrer an staatlichen Schulen. Viele Lehrer sind in den Privatschuldienst beurlaubte Beamte.
Finanzierung
Privatschulen finanzieren sich durch staatliche Zuschüsse, Schulgeld und Spenden. Leider decken die staatlichen Zuschüsse nur einen Teil der anfallenden Kosten. Deswegen wird ein sozial verträgliches Schulgeld erhoben. Als eigener Beitrag der Schule sind die Gehälter der Mitarbeiter niedriger als die entsprechenden öffentlichen Gehälter des Landes.
Bei sozialen Härtefällen kann ein Stipendium gewährt werden.
Viele Projekte und die Stipendien sind nur möglich, indem sich Eltern und Freunde der Schule über das Schulgeld hinaus finanziell engagieren und an den Freundeskreis oder die Stiftung spenden. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.